Eine geerbte Immobilie verkaufen


Das sollten Erben wissen

Eine Immobilie zu erben, ist häufig mit gemischten Gefühlen verbunden. Neben der Trauer um einen geliebten Menschen kommt plötzlich Verantwortung ins Spiel: Die Organisation des Nachlasses, rechtliche Fragen, steuerliche Themen – und dann die Frage: Was soll ich mit dem geerbten Haus oder der Wohnung tun?

Viele Erben fühlen sich zunächst überfordert – verständlich, denn der Besitz einer Immobilie ist mit Pflichten verbunden. Und gerade wenn man selbst keine Pläne mit dem Objekt hat oder mehrere Erben beteiligt sind, wird der Verkauf oft zur realistischen Option. In dieser Situation möchten wir Sie unterstützen – mit Klarheit, Erfahrung und Einfühlungsvermögen.

Punkt 1

Erbschein oder notarielles Testament bereithalten
Bevor Sie über einen Verkauf nachdenken, müssen Sie nachweisen, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie sind. Dies geschieht durch:

  • einen Erbschein (vom Nachlassgericht beantragt) oder
  • ein notariell beurkundetes Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Ohne diesen Nachweis ist kein Grundbucheintrag und damit kein Verkauf möglich.

Punkt 2

Grundbuch umschreiben lassen
Erst wenn Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, können Sie rechtlich über die Immobilie verfügen. Dies erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt und ist für Erben innerhalb von zwei Jahren kostenfrei – danach fallen Gebühren an.

Punkt 3

Gemeinschaftliches Erbe: Alle müssen zustimmen
Sind mehrere Personen Erben (Erbengemeinschaft), kann die Immobilie nur verkauft werden, wenn alle Miterben zustimmen. Idealerweise wird vorab eine einvernehmliche Lösung gefunden – sonst droht Streit oder sogar eine Teilungsversteigerung.

Punkt 4

Erbschaftssteuer prüfen
Je nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert kann Erbschaftssteuer anfallen. Die Freibeträge liegen bei:

  • 400.000 € für Kinder
  • 500.000 € für Ehepartner
  • 20.000 € für sonstige Erben


Wird die Immobilie verkauft statt selbst genutzt, kann das steuerliche Auswirkungen haben. Eine Beratung durch einen Steuerexperten ist hier sinnvoll.

Punkt 5

Spekulationssteuer vermeiden
Wer eine Immobilie verkauft, die der Erblasser selbst genutzt hat, zahlt in der Regel keine Spekulationssteuer. Bei vermieteten Objekten kann diese jedoch anfallen – es gilt:

  • Verkauf ist steuerfrei, wenn der Erblasser das Objekt mindestens 10 Jahre besessen hat.
  • Alternativ: wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst genutzt wurde.

Punkt 6

Immobilienwert professionell ermitteln lassen
Ein neutraler, marktgerechter Verkaufspreis ist entscheidend. Lassen Sie die Immobilie von einem qualifizierten Immobilienmakler oder Sachverständigen bewerten – das schützt vor finanziellen Verlusten und hilft, den Verkaufsprozess zu beschleunigen.

Punkt 7

Renovierung oder Verkauf im Ist-Zustand?
Viele geerbte Immobilien sind in die Jahre gekommen. Bevor Sie überstürzt sanieren, lassen Sie sich beraten, ob sich Renovierungsmaßnahmen wirtschaftlich lohnen – oder ob der Verkauf im aktuellen Zustand (ggf. an Investoren) sinnvoller ist.

Punkt 8

Energieausweis besorgen
Beim Verkauf benötigen Sie einen gültigen Energieausweis – dieser muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Für geerbte Immobilien kann dieser oft vom bisherigen Energieversorger oder einem Fachbetrieb erstellt werden.

Punkt 9

Veräußerung mit Makler oder in Eigenregie?
Ein erfahrener Makler kann Ihnen viele organisatorische und emotionale Lasten abnehmen: Vom Exposé über die Interessentenauswahl bis zur rechtssicheren Abwicklung. Gerade bei geerbten Immobilien ist Diskretion, Marktkenntnis und Fingerspitzengefühl gefragt.

Punkt 10

Emotionalen Abschied zulassen
Vergessen Sie nicht: Ein Haus oder eine Wohnung trägt Erinnerungen. Der Abschied fällt selten leicht – nehmen Sie sich Zeit für diesen Prozess.

Unsere Provision ist geringer als üblich!

Sie haben weitere Fragen zum Verkaufsprozess in einem Erbfall?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie.
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