Unsere Verkaufsprovision – fair & transparent
Was ist die in NRW übliche Maklerprovision?
Die Höhe der Provision ist grundsätzlich frei verhandelbar, liegt in NRW jedoch üblicherweise bei 3,57 % inkl. MwSt. Jeweils für Verkäufer und Käufer.
Unsere geringere Maklerprovision!
Unsere Maklerprovision ist das Honorar für die Dienstleistung, wenn wir erfolgreich Ihre Immobilie vermitteln. Sie wird erst dann fällig, wenn der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde – also bei Erfolg.
WM Immobilien Langenfeld verzichtet bewußt auf ein teures Maklerbüro in der Innenstadt. Wir kommen zu Ihnen, schließlich wollen wir Ihre Immobilie bestmöglich kennenlernen. Dies ermöglicht es uns eine geringere Provision als üblich anzubieten:
Die Höhe der Provision ist grundsätzlich frei verhandelbar, liegt in NRW jedoch üblicherweise bei 3,57 % inkl. MwSt. Jeweils für Verkäufer und Käufer.
Unsere geringere Maklerprovision!
Unsere Maklerprovision ist das Honorar für die Dienstleistung, wenn wir erfolgreich Ihre Immobilie vermitteln. Sie wird erst dann fällig, wenn der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde – also bei Erfolg.
WM Immobilien Langenfeld verzichtet bewußt auf ein teures Maklerbüro in der Innenstadt. Wir kommen zu Ihnen, schließlich wollen wir Ihre Immobilie bestmöglich kennenlernen. Dies ermöglicht es uns eine geringere Provision als üblich anzubieten:

(1) Eigentumswohnungen & Einfamilienhäuser:
Gemäß § 656c BGB teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen, wenn diese Privatpersonen sind.
In der Praxis bedeutet das für Sie:
=> 3,0 % (2,5% ohne MwSt) für den Verkäufer
=> 3,0 % (2,5% ohne MwSt) für den Käufer
(2) Mehrfamilienhäuser:
Bei Mehrfamilienhäusern oder Verkäufen an Unternehmen gilt die gesetzliche Teilung nicht. Hier vereinbaren wir die Provision individuell mit dem Auftraggeber. In diesem Fall ist es auch möglich das nur der Käufer eine Provision zahlt, je nach individueller Vereinbarung.
Gemäß § 656c BGB teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen, wenn diese Privatpersonen sind.
In der Praxis bedeutet das für Sie:
=> 3,0 % (2,5% ohne MwSt) für den Verkäufer
=> 3,0 % (2,5% ohne MwSt) für den Käufer
(2) Mehrfamilienhäuser:
Bei Mehrfamilienhäusern oder Verkäufen an Unternehmen gilt die gesetzliche Teilung nicht. Hier vereinbaren wir die Provision individuell mit dem Auftraggeber. In diesem Fall ist es auch möglich das nur der Käufer eine Provision zahlt, je nach individueller Vereinbarung.

Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten, stellt sich früher oder später die Frage nach der Maklerprovision – auch „Courtage“ genannt. Wir legen großen Wert auf Transparenz und möchten Ihnen hier erklären, wie sich die Provision zusammensetzt, was rechtlich gilt, was die übliche Provision ist und welche Provision Sie bei uns bezahlen.
Gesetzliche Regelung: Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§ 656a – § 656d BGB).
Das Gesetz beinhaltet folgendes:
Beim Verkauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern (inkl. Doppelhaushälften und Reihenhäusern) an private Käufer darf der Verkäufer maximal 50 % der Maklerprovision auf den Käufer umlegen.
Gesetzliche Regelung: Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§ 656a – § 656d BGB).
Das Gesetz beinhaltet folgendes:
Beim Verkauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern (inkl. Doppelhaushälften und Reihenhäusern) an private Käufer darf der Verkäufer maximal 50 % der Maklerprovision auf den Käufer umlegen.
Das bedeutet in der Praxis:
Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision in der Regel je zur Hälfte, sofern beide Parteien Verbraucher sind.
Keine gesetzliche Aufteilung bei Mehrfamilienhäusern
Anders sieht es beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern aus. Hier gilt die gesetzliche Regelung zur Provisionsteilung nicht. Die Höhe und Verteilung der Provision können frei vereinbart werden. In der Praxis übernimmt oft der Käufer die volle Provision, dies hängt jedoch von der jeweiligen Verhandlung ab.
Warum ist eine Provision sinnvoll?
Die Maklerprovision ist nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch eine Investition in eine professionelle und rechtssichere Abwicklung.
Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision in der Regel je zur Hälfte, sofern beide Parteien Verbraucher sind.
Keine gesetzliche Aufteilung bei Mehrfamilienhäusern
Anders sieht es beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern aus. Hier gilt die gesetzliche Regelung zur Provisionsteilung nicht. Die Höhe und Verteilung der Provision können frei vereinbart werden. In der Praxis übernimmt oft der Käufer die volle Provision, dies hängt jedoch von der jeweiligen Verhandlung ab.
Warum ist eine Provision sinnvoll?
Die Maklerprovision ist nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch eine Investition in eine professionelle und rechtssichere Abwicklung.
Unsere Inklusivleistungen für Immobilien-Verkäufer
fundierte Marktpreisanalyse
Fachmännische Vermarktung
Fotografie & Exposé-Erstellung
Regionales Netzwerk inklusive gepflegter Interessentenkartei
Inserate in regionalen Medien & in den Immobilienportalen
(Direktvermittlung) "stiller Verkauf"
Besichtigungstermine
Bonitätsprüfung der Interessenten
Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen
Erstellung des Energieausweises
Erstellung des Kaufvertragsentwurfs
Prüfung der Finanzierung des Käufers
Vorbereitung, Begleitung und Koordinierung des Notartermins
Auch nach dem Verkauf sind wir für Sie da
